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Häufige Fragen

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschliessbar?

Nein, jedoch ist der Einschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung möglich und somit ist eine Auszahlung (Einmalzahlung) der versicherten Summe bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit gewährleistet. Bei der Erwerbsunfähigkeit spielt es keine Rolle welche Krankheit dazu führt, sondern zählt rein das Ereignis Erwerbsminderung somit sind hier auch die Psyche und alle anderen Krankheitsbilder als Auslöser dabei.

Werden Teilleistungen auf die vereinbarte Versicherungssumme (Vollleistung bei schwerer Krankheit) angerechnet?

Nein, Teilleistungen werden nur dann von der Vollleistung bei schwerer Erkrankung abgezogen, wenn innerhalb von 30 Tagen nach einer Teilleistung die Vollleistung folgt.
Beispiel: Die vereinbarte Vollleistung beträgt 80.000 Euro und der Kunde hat bereits 3 Teilleistungen zu je 25.000 Euro (insgesamt 75.000 Euro) erhalten.
Sind allerdings 30 Tage und mehr nach der 3. Teilauszahlung vergangen, werden die
75.000 Euro nicht angerechnet, und der Kunde hat bei Eintritt einer schweren Erkrankung weiterhin Anspruch auf die Auszahlung der Vollleistung (80.000 Euro). Somit kann es theoretisch wie in diesem Beispiel über die gesamte Versicherungsdauer zu einer gesamten Auszahlung von 75.000 Euro (3 Teilleistungen) und 80.000 Euro (Vollleistung), also insgesamt 155.000 Euro kommen.

Wie hoch ist die Versicherungssumme für automatisch, kostenlose mitversicherte Kinder und wie viele Kinder sind mitversichert?

Automatisch mitversicherte Kinder erhalten folgenden Versicherungsschutz (Details sind den AVB zu entnehmen):

Todesfallsumme:  5.000 Euro

Versicherungssumme für Vollleistungen im Falle der schweren Erkrankung: 50% der Versicherungssumme für die versicherte Person, maximal 35.000 Euro.

Versicherungssumme für Teilleistungen im Falle der schweren Erkrankung: 12.500 Euro maximal die gültige Versicherungssumme bei schwerer Erkrankung.

Versichert sind alle leiblichen und adoptierten Kinder der versicherten Person, sowie Stiefkinder (das sind im Haushalt der versicherten Person lebende, leibliche oder adoptierte Kinder des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners der versicherten Person) der versicherten Person. Für all diese Kinder wird die Versicherungsleistung erbracht, wenn die dafür gültigen Bedingungen erfüllt sind.

Werden Leistungszahlungen wegen Kinderversicherung der Hauptleistung angerechnet?

Nein, Leistungsauszahlungen wegen Kindermitversicherung werden nicht auf die Versicherungssumme bei schwerer Erkrankung und nicht auf die Todesfallleistung für die versicherte Person angerechnet.

Kann der Versicherungsschutz nachträglich erhöht werden?

Ja, es bestehen umfangreiche Nachversicherungsgarantien Siehe § 11 AVB). Bei Eintritt besonderer Ereignisse , z.B. Heirat, Geburt, oder Adoption eines Kindes, sowie ohne Ereignis zum 5. oder 1. Jahrestag der Versicherung kann der Versicherungsschutz auch ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Wie wird die Frage nach dem Rauchverhalten des Eagle Star Krankheitsschutzbriefs behandelt und ist eine Änderung des Rauchverhaltens während der Vertragslaufzeit anzuzeigen?

Nach Antragsaufnahme des Eagle Star Krankheitsschutzbriefs wird wie folgt verfahren.

Es wird nach Zigaretten, Zigarillos, Zigarren etc. unterschieden und entsprechend ein Raucher- und Nichtrauchertarif angeboten. Abhängig davon, ob Zigaretten oder Zigarren bzw. Zigarillos konsumiert werden, kann es sogar zu Normalbedingungen versichert werden. Bei Überschreiten eines Grenzwertes wird ein Zuschlag erhoben.

Eine Änderung während der Vertragslaufzeit ist nicht anzeigenpflichtig. Ebenso ist auch eine Besserstellung nicht möglich, wenn z.B. ein Raucher zum Nichtraucher wird.

Sind Wartezeiten zu beachten?

In den unten aufgelisteten Fällen gelten Wartezeiten. Wartezeit bedeutet, dass wir keine Leistungen gemäß § 2, § 3 und § 6 erbringen, wenn der Versicherungsfall während der Wartezeit eintritt. Für die Berechnung der Wartezeit ist der im Versicherungsschein angegebene Beginn der Versicherung maßgeblich.

Folgende Erkrankungen, Operationen und sonstige medizinisch notwendige Maßnahmen sind von einer Wartezeit betroffen:

Krebs, benigner Gehirntumor, benigner Rückenmarkstumor (jeweils in der Ausprägung als schwere Erkrankung gemäß der AVB Anhang A): Hier beträgt die Wartezeit 6 Monate ab Versicherungsbeginn.

Carcinoma in situ des Ösophagus, duktales Carcinoma in situ der Brust, niedriggradiges Prostatakarzinom sowie sonstige niedrigmaligne Tumorerkrankungen (jeweils in der Ausprägung als schwere Erkrankung gemäß AVB Anhang B): Hier beträgt die Wartezeit 6 Monate ab Versicherungsbeginn.

Bypass- Operation (gemäß AVB Anhang A): Hier beträgt die Wartezeit 3 Monate ab Versicherungsbeginn.

Transkatheter – Aortenklappenimplantation (TAV) (gemäß AVB Anhang B): Hier beträgt die Wartezeit 3 Monate ab Versicherungsbeginn.

Angioplastie (gemäß AVB Anhang B): Hier beträgt die Wartezeit 3 Monate ab Versicherungsbeginn.

Es gilt zudem eine Wartezeit von 6 Monaten für die zusätzliche Versicherungssumme aus der Erhöhung des Versicherungsschutzes gemäß § 11 Absatz 5. Für den vor der Erhöhung bereits bestehenden Versicherungsschutz gilt diese Wartezeit nicht.

Wie lange ist Überlebenszeitraum und wann bekomme ich die Auszahlung der Versicherungssumme?

Der Überlebenszeitraum beträgt 14 Tage, danach wird nach Abschluss der Prüfung die Leistung steuerfrei ausbezahlt.

Sollte der Todesfall innerhalb der 14 Tage eintreten erfolgt die Auszahlung der Todesfallsumme (5.000 Euro).

Besteht der Bedarf einer höheren Todesfallabsicherung, so gibt es die Möglichkeit diese über eine Erweiterung abzudecken, und ich diese so hoch wie die Versicherungssumme für schwere Krankheiten, entfällt der Überlebenszeitraum von 14 tagen und die Leistung wird sofort fällig.

Wie lange zahlt die Schwere Krankheiten Versicherung?

In den Versicherungsbedingungen jeder Dread – Disease – Versicherung ist eine genau definierte Liste mit Erkrankungen enthalten, bei der festgelegt ist, ob man eine Vollauszahlung oder eine Teilauszahlung der versicherten Summe erhält.

Dabei spielt es keine Rolle, ob man weiter arbeiten möchte oder kann. Denn ausschlaggebend für die Zahlung der Versicherungsleistung ist die Diagnose der Krankheit und nicht die Arbeitsfähigkeit.

Darf man bei Eintritt einer schweren Erkrankung weiterhin arbeiten, wenn man das möchte oder bekommt man dann kein Geld ausbezahlt bzw. muss man dann die ausgezahlte Versicherungssumme wieder zurückzahlen?

Ja, selbstverständlich kann man weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, denn anders wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, erhält man auch bei Arbeitsfähigkeit trotzdem seine finanzielle Soforthilfe, egal ob man arbeiten kann oder nicht.

Was kostet eine eine Dread Disease (Schwere – Krankheiten – Versicherung)?

Die genaue Höhe des Beitrages ist abhängig von der Versicherungssumme, vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der Laufzeit.

Für einen gesunde/n 30-jährige/n Nichtraucher/in kostet so eine Absicherung je nach Anbieter ca. zwischen 29 und 80 Euro im Monat.

Ist eine Dread Disease Versicherung überhaupt sinnvoll?

Es lohnt sich in jedem Fall einmal nachzuforschen. Denn sollte man eventuell durch die Familie vorbelastet sein (z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, MS, Diabetes usw.) ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich höher selbst schwer zu erkranken. Auch eventuell auftretende Pflegekosten könnte man voll oder teilweise abdecken. Weitere wichtige Gründe sind die Absicherung der Immobilienfinanzierung, Fertigstellung der Baumaßnahmen, Umbau und/oder Renovierungskosten. Finanzieller Schutz für Hausfrauen/Männer, Mütter, Väter, Kindern und zur Kostenabdeckung von Haushaltshilfen, Kinderbetreuung und Ausbildung der Kinder. Für Selbstständige und Unternehmer die Existenzabsicherung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs bei längerem Arbeitsausfall des Unternehmers. Absicherung wichtiger Mitarbeiter (Führungskräfte in Schlüsselpositionen). Speziell die Kosten der Personalsuche und das Gehalt für eine Vertretung lassen sich so finanzieren. Aber auch besonders für Menschen die durch Vorerkrankungen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen abgelehnt werden, bietet sich die Dread Disease als sehr gute Alternative an.

Wann leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Eine Erwerbsunfähigkeitspolice greift dann, wenn ein Arbeitnehmer eine 100-prozentige Erwerbsunfähigkeit nachweisen kann. Erwerbsunfähigkeit bedeutet, irgendeiner Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht länger als drei Stunden am Tag nachgehen zu können.

Erhält man eine monatliche Rentenzahlung bei Eintritt einer schweren Erkrankung?

Nein, eine Schwere Krankheiten Absicherung, auch Dread Disease genannt, leistet im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung keine monatlichen Zahlungen, sondern die im Vertrag vorher festgelegte Vollauszahlung der versicherten Summe oder mehrere Teilauszahlungen (jeweils 25.000 Euro). Dieser Betrag wird fällig, wenn der Versicherungsnehmer eine Diagnose über eine schwerwiegende Krankheit erhält. Um welche Krankheiten es sich handelt, ist bei Vertragsabschluss auf einer abschließenden Liste festgelegt. Meist sind es bis zu 68 Krankheiten und Ereignisse, bspw. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, schwerste Unfälle etc. Die Höhe des Betrages kann je nach Wunsch des Versicherungsnehmers variieren. Hierbei kommen Beträge von 30.000 bis 2.000.000 Euro in Betracht.

Ist auch eine Erkrankung durch das Corona-Virus (Covid-19) finanziell abgesichert?

Wenn es durch eine Corona (Covid-19) Infektion zu einer schweren und dauerhaften Erkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen kommt, zahlt die Dread Disease Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme aus.
Es ist z.B. denkbar, dass durch Corona die Lunge nachhaltig geschädigt oder auch andere Organe schwer betroffen sind, dann greift der Versicherungsschutz. Auch wenn man durch eine schwere Corona (Covid-19) Infektion ins Koma fällt oder in ein künstliches Koma versetzt wird, leistet die Schwere – Krankheiten – Versicherung ebenfalls.

Wie wird die Dread Disease Versicherung steuerlich behandelt?

Beiträge zur Dread-Disease-Versicherung sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzbar. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist für Privatpersonen steuerfrei.
Versichert sich der Inhaber einer Firma selbst oder einen Mitarbeiter mit einer Dread Disease Versicherung gegen Schwere Krankheiten, sind die Beiträge ggf. als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Dann ist jedoch auch die Auszahlung i.d.R. steuerpflichtig.

Worin liegen die Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Schweren Krankheiten Versicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet Ihnen fortwährende monatliche Zahlungen, wenn Sie voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten Ihren Beruf nur noch zu 50% oder weniger ausüben konnten, was ein Arzt diagnostizieren muss. Wie hoch die Zahlung ist und bis wann die Zahlungen aufrecht erhalten bleiben, hängt von dem jeweiligen Vertrag Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Auch ist dort genau definiert, unter welchen Umständen die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Leistungen erbringt und wann eben nicht. Wenn man wieder gesund geworden ist, die Berufsunfähigkeit unter die 50% Marke gefallen ist oder eine andere Tätigkeit ausübt, kann der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente einstellen.

Eine Schwere Krankheiten Absicherung, auch Dread Disease genannt, leistet im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung keine monatlichen Zahlungen, sondern die im Vertrag vorher festgelegte Vollauszahlung der versicherten Summe oder mehrere Teilauszahlungen (jeweils 25.000 Euro). Dieser Betrag wird fällig, wenn der Versicherungsnehmer eine Diagnose über eine schwerwiegende Krankheit erhält. Um welche Krankheiten es sich handelt, ist bei Vertragsabschluss auf einer abschließenden Liste festgelegt. Meist sind es bis zu 68 Krankheiten und Ereignisse, bspw. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, schwerste Unfälle etc. Die Höhe des Betrages kann je nach Wunsch des Versicherungsnehmers variieren. Hierbei kommen Beträge von 30.000 bis 2.000.000 Euro in Betracht.

 Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es sich bei beiden Varianten um sinnvolle Formen der Absicherung handelt. Denn wenn man mitten im Leben steht und durch eine schwere Krankheit oder durch ein anderes schädigendes Ereignis nicht mehr in der Lage ist seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten, kann dies schnell zum finanziellen Desaster führen und das Familienleben buchstäblich auseinanderreißen. Denn die bisherigen Verpflichtungen, die Sie noch als gesunder und belastbarer Mensch hatten, verschwinden meist nicht mit Ihrer Krankheit oder Berufsunfähigkeit.

 Während die Berufsunfähigkeitsversicherung ganzheitlich auf den Schutz der eigenen Arbeitskraft abzielt, fokussiert sich die Schwere-Krankheiten-Absicherung tatsächlich nur auf die ärztliche Diagnose einer schweren Krankheit. Dieser Unterschied kann

gravierend sein. Denn nicht jede schwere Krankheit führt automatisch dazu, dass Sie berufsunfähig im Sinne Ihrer BU-Versicherung sind. Andersherum ist auch nicht jede Berufsunfähigkeit auf eine schwere Krankheit zurückzuführen, in denen eine Dread Disease greifen würde.

Was ist eine Dread Disease (Schwere Krankheiten) Versicherung?

Die Dread-Disease-Versicherung wird in Deutschland häufig als „Versicherung gegen gefürchtete Krankheiten“ oder „Schwere Krankheiten Vorsorge“ bezeichnet. Es sind aber nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne versichert, sondern auch Leistungsfälle durch schwere Unfälle. Unter den Versicherungsschutz fallen zusätzlich chirurgische Eingriffe wie zum Beispiel Bypass-Operationen oder Organtransplantationen. Auch Herzinfarkt und Schlaganfall, Krebs die durch ungesunde Lebensweise auftreten können, sind versichert.

Die Dread-Disease-Versicherung bietet also Versicherungsschutz zur Absicherung finanzieller Folgen bei schweren Krankheiten, lebensbedrohlichen Ereignisse, schweren Unfällen oder bei Verlust bestimmter Fähigkeiten wie gehen, sprechen, hören oder sehen.

Ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung einschließbar?

Ja, Schließt man einen Erwerbsunfähigkeitsschutz ein, so erhält man im Falle einer dauerhaften, vollständigen Erwerbsunfähigkeit die volle Versicherungssumme für schwere Erkrankungen – und zwar unabhängig davon, ob eine versicherte Erkrankung der Grund für die Erwerbsunfähigkeit ist.
Das bedeutet, dass auch psychische Erkrankungen, Wirbelsäulenerkrankungen usw. eine Einmalauszahlung der versicherte Summe auslösen können.

Wie hoch sollte die Summe der Auszahlung bei einer Schwere Krankheiten Vorsorge sein?

Die Höhe der versicherten Summe richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf. Die Leistungsauszahlung der Absicherung sollte so kalkuliert sein, um Ihren Ausfall des Einkommens und Ihre finanziellen Zusatzbelastungen (wie z.B. laufende Kreditraten für Immobilie , Auto oder sonstige Verbindlichkeiten, durch die Erkrankung aufzufangen oder gar abzulösen. Die Sozialversicherung bietet hier nur eine Grundversorgung, die  wahrscheinlich nicht ausreicht, um Ihnen und Ihrer Familie auf längerer Sicht einen ausreichenden Lebensstandard zu sichern.

Als Faustregel gilt: Sichern Sie mindestens das Drei- bis Fünffache Ihres momentanen Jahresnettoeinkommens ab. Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass Sie über 30 – 80 % Ihres Nettoeinkommens monatlich verfügen können. Bei der Kalkulation der Versicherungssumme sollten Sie außerdem die von Ihnen bereits getroffene Vorsorge im Bereich der Arbeitskraftabsicherung wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigen.

Ist der Abschluss einer reinen Krebsversicherung sinnvoll?

Seit längerer Zeit bieten einige Versicherer eine Versicherung nur für den Fall einer Krebserkrankung an. Mit einer Krebsversicherung sichern Sie sich gegen die Folgekosten einer Krebserkrankung ab. Dabei unterscheiden sich die verschiedenen Versicherungen in ihren Leistungsarten. Je nachdem welche Tarife abgeschlossen wurden, kann die Krebsversicherung Einmalzahlungen leisten oder auch Krankentagegeld sowie monatliche Renten, die ausgezahlt werden.
Auch übernehmen die Krebsversicherungen oft die Kosten von kosmetischen Eingriffen, wie beispielsweise einer Brust-OP bei Frauen.
Die meisten Policen dieser Versicherung wenden sich an Frauen. Für Männer werden nur einige wenige Tarife angeboten.

Aber was ist, wenn man eine andere schwere Krankheit, wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, MS, usw. erleidet? Dann leistet die reine Krebsversicherung leider nicht.

Bessere Alternativen zu einer Krebs-Police sind der Abschluss einer Dread-Disease-Police mit Einschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Dread-Disease-Policen versichern bis zu 48 verschiedene Erkrankungen und Ereignisse. Krebserkrankungen sind hier eingeschlossen. Die Definition der versicherten Erkrankungen erfolgt in den Bedingungen des Versicherungsvertrages. Im Versicherungsfall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.

Wann endet die Dread Disease Versicherung?

Die Versicherung endet zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer. Sie kann bei zwei Gesellschaften ohne Gesundheitsprüfung verlängert werden, wenn eine kürzere Versicherungsdauer, als 75 gewählt wurde. Weiterhin endet die Versicherung mit dem Leistungsfall.

Ist die Auszahlung der Versicherungsleitung steuerfrei?

Die Auszahlung ist nach aktueller Steuergesetzgebung steuerfrei. Sollten Sie jetzt eine Schwere Krankheiten Versicherung abschließen, würde die Auszahlung auch bei Änderung der Steuergesetzgebung steuerfrei im Rahmen des Bestandsschutzes bleiben.

Welche Krankheiten und Ereignisse sind versichert?

Wir bieten Ihren Kunden Absicherung gegen finanzielle Folgen von insgesamt 68 Erkrankungen*.
Dabei zahlen wir bei vielen Krankheiten mit einem niedrigeren Schweregrad der Erkrankung eine Teilleistung**.

In den Versicherungsbedingungen ist exakt medizinisch definiert, welche Diagnose im Einzelfall konkret den Anspruch auf eine Voll- oder Teilleistung auslöst. Dort finden Sie die Erkrankungen außerdem näher erläutert.

Erkrankungen von Herz oder Kreislauf

  • Herzinfarkt
  • Bypass-Operation am Herzen
  • Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie)
  • Herzstillstand
  • Operation zur Korrektur eines Herzfehlers
  • Ersatz oder Korrektur einer Herzklappe
  • Konstriktive Perikarditis
  • Implantation einer Aortenprothese
  • Primäre pulmonalarterielle Hypertonie
  • Operation der Pulmonalarterie
  • Angioplastie am Herzen**
  • Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI)**
  • Karotisstenose behandelt mit Endarterektomie oder Angioplastie**

Erkrankungen, die durch den Verlust wichtiger Körperteile oder -funktionen gekennzeichnet sind

  • Blindheit/ erheblicher Verlust der Sehfähigkeit***
  • Schwerhörigkeit
  • Verlust der Sprache
  • Verlust von Händen oder Füßen
  • Lähmung von Armen oder Beinen
  • Verlust der selbstständigen Lebensführung
  • Verlust von Hand oder Fuß**
  • Lähmung von Arm oder Bein**
  • NEU: Muskeldystrophie

Erkrankungen des Gehirns oder des Nervensystems

  • Schlaganfall
  • Parkinson-Krankheit
  • Alzheimer-Krankheit und sonstige präsenile Demenz
  • Multisystematrophie
  • Progressive supranukleäre Blickparese
  • Creutzfeld-Jakob-Krankheit
  • Multiple Sklerose***
  • Erkrankungen und Schädigungen des zentralen Nervensystems
  • Kinderlähmung
  • Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung)
  • Enzephalitis (Gehirnentzündung)
  • Hirnabszess**
  • Intrakranielles Aneurysma**
  • Zerebrale arteriovenöse Maldeformation**

Tumorerkrankungen

  • Krebs
  • Gutartiger Gehirntumor
  • Gutartiger Rückenmarkstumor
  • Carcinoma in situ der Speiseröhre**
  • Duktales Carcinoma in situ der Brust**
  • Niedrig-malignes Prostatakarzinom**
  • Sonstige niedrig-maligne Tumoren**

Entzündliche Erkrankungen

  • Chronische rheumatoide Arthritis
  • Systemischer Lupus Erythematodes
  • Schwerer Morbus Crohn**
  • Colitis ulcerosa**
  • Chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung (NEU: Vollleistung)

Sonstige schwere Erkrankungen

  • Aplastische Anämie
  • Asbestose
  • NEU: Diabetes Typ 1**
  • HIV-Infektion bei Ansteckung durch eine Bluttransfusion, einen körperlichen Übergriff oder bei der Arbeit innerhalb vorgegebener Länder
  • Intensivbehandlung
  • Koma
  • Leberversagen
  • Lungenerkrankung
  • Motoneuron-Erkrankungen
    • amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
    • primäre Lateralsklerose
    • progressive Bulbärparalyse
    • progressive, spinale Muskelatrophie
  • Nierenversagen
  • Polytrauma infolge eines schweren Unfalls
  • Entfernung eines Lungenflügels
  • Transplantation von Knochenmark sowie großer Organe
  • Traumatische Kopfverletzung
  • Verbrennungen dritten Grades***
  • Einfache Lobektomie**
  • Syringomelie oder Syringobulbie**

* Der Begriff erfasst auch Operationen und sonstige medizinisch notwendige Maßnahmen, die einen Anspruch auf die Leistung auslösen können.

** Die Teilleistung beträgt 25.000 EUR je Versicherungsfall. Insgesamt aber erbringen wir maximal die vereinbarte Vollleistung.

*** Ob im konkreten Einzelfall die Vollleistung oder die Teilleistung erbracht wird, hängt vom Schweregrad der Erkrankung ab.

Kann ich Zusatzbausteine mit einschließen?

Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit

Wenn Ihr Kunde länger als drei Monate arbeitsunfähig ist, übernehmen wir die Beitragszahlung ab dem vierten Monat.
Der Versicherungsschutz Ihres Kunden bleibt in vollem Umfang bestehen.

Inflationsschutz durch Dynamik

Mit dieser Option erhöht Ihr Kunde seine Beiträge um 5 % und die Versicherungssumme um 3 %.
Ob der die Anpassung in jedem Jahr wünscht, kann er flexibel entscheiden.

Erwerbsunfähigkeitsschutz

Kann Ihr Kunde dauerhaft nicht mehr arbeiten, zahlen wir die volle Versicherungssumme.
Die Ursache für die Erwerbsunfähigkeit Ihres Kunden muss dabei keine der versicherten Erkrankungen sein.

Verlängerungsoption

Läuft der Vertrag Ihres Kunden ab, kann er diesen bis zu einem Alter von maximal 75 Jahren verlängern. Dabei werden keine neuen Gesundheitsfragen gestellt. Er hält so das Ergebnis seiner heutigen Gesundheitsprüfung auch für die Zukunft fest.

Welche Varianten vom Schutzbrief gibt es?

Eagle Star Krankheits-Schutzbrief

Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen und Hinterbliebenenabsicherung in Höhe von 5.000 EUR

Versicherungsleistung

Bei schwerer Erkrankung:*

  • Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme (Vollleistung)
  • Auszahlung einer Teilleistung von maximal 25.000 EUR je Versicherungsfall bei einem niedrigeren Schweregrad.
    Anspruch auf mehrere Teilleistungen beim Auftreten mehrerer dieser Erkrankungen**.
  • Teilleistungen können während der Vertragslaufzeit ggf. mehrfach beansprucht werden und werden in der Regel nicht auf die Vollleistung angerechnet.

Im Todesfall:

  • Auszahlung der Todesfallsumme von 5.000 EUR

Eagle Star Erweiterter Krankheits-Schutzbrief

Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen und individuelle Hinterbliebenenabsicherung

Versicherungsleistung

Bei schwerer Erkrankung:

  • Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme (Vollleistung)
  • Auszahlung einer Teilleistung von maximal 25.000 EUR je Versicherungsfall bei einem niedrigeren Schweregrad.
    Anspruch auf mehrere Teilleistungen beim Auftreten mehrerer dieser Erkrankungen**.
  • Teilleistungen können während der Vertragslaufzeit ggf. mehrfach beansprucht werden und werden in der Regel nicht auf die Vollleistung angerechnet.

Im Todesfall:

  • Auszahlung der vereinbarten Todesfallsumme (ggf. abzüglich bereits gezahlter Vollleistung bei schwerer Erkrankung)

Bei Lebenserwartung unter zwölf Monaten:

  • Vorgezogene Leistung der Todesfallsumme

* Verstirbt die versicherte Person innerhalb von 14 Tagen nach Diagnose der Erkrankung, wird die vereinbarte Todesfallsumme, nicht die Versicherungssumme bei schwerer Erkrankung ausgezahlt.

** Insgesamt erbringen wir maximal die vereinbarte Vollleistung.

Kann ich die Versicherung auch vorzeitig kündigen?

Die schwere Krankheiten Police ist jederzeit zum nächsten Monat kündbar, da es sich um eine Risikoversicherung handelt wird kein Vertragsguthaben gebildet.

Welche Karenz- und Wartezeiten gelten?

Wird eine Krankheit diagnostiziert, leisten die Versicherer meist erst nach einer bestimmten Karenzzeit – etwa nach 14 oder 28 Tagen. Sollte man vorher bereits versterben, würde kein Geld gezahlt. Überprüfen Sie, welche Karenzzeiten der Vertrag vorsieht.

Häufig gibt es auch eine Wartezeit von drei oder sechs Monaten. Diese Zeit muss verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz greift.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie umfassend über den maßgeschneiderten Schutz für Ihre persönliche Lebenssituation. Sprechen Sie uns an.